ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
AGENTURVERTRAG, STAND 14.01.2021
Leistungsvertrag für die im Angebot beschriebene Dienstleistung.
Hiermit beauftrage ich Performery UG (haftungsbeschränkt) mit der Konzeption der Bausteine im Rahmen eines Agenturvertrages, basierend auf dem erhaltenen Angebot.
Die Dienstleistung umfasst den Aufbau und die Umsetzung verschiedener Inhalte gemäß der obigen Auflistung von Bausteinen. Die jeweiligen Maßnahmen stimmt Performery UG (haftungsbeschränkt) mit dem Kunden ab. Gleichwohl wird der Kunde dem Anbieter zur Wahrnehmung seines Auftrages größtmögliche Handlungsfreiheit gewähren. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der erstellten Inhalte übernommen. Die Vergütung erfolgt vorab.
Ich habe die AGB der Performery UG (haftungsbeschränkt) gelesen und bin mit den Bedingungen einverstanden. Mit dem Abschluss eines Leistungsvertrages mit der Performery UG (haftungsbeschränkt) erkennt der Auftraggeber/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters verbindlich an.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die das Gewerbe „performery UG (haftungsbeschränkt)“. Die Begriffe „Auftrag“ und „Auftragnehmer“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „Auftragnehmer“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet. Performery UG (haftungsbeschränkt) wird als „Agentur“ oder „Auftraggeber“ bezeichnet. „Kunden“ sind Personen, die Vertragspartner der Agentur sind und denen die vom Auftragnehmer zu erbringenden Waren und Dienstleistungen letztlich zugute kommen.
2. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der Agentur und des Kunden mit dem Auftragnehmer, unabhängig davon, ob die Agentur den Vertrag im eigenen Namen für eigene Rechnung, im eigenen Namen für fremde Rechnung oder im fremden Namen für fremde Rechnung abschließt.
3. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Auftragnehmers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, die Bedingungen werden durch die Agentur schriftlich bestätigt.
4. Mündlich erteilte Aufträge, Auftragsbestätigungen, Auftragsänderungen oder sonstige Abreden sind aus Beweisgründen schriftlich zu wiederholen.
§ 2 Termine und Lieferfristen
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Vereinbarte Termine und Lieferfristen sind verbindlich. Von einer drohenden Lieferverzögerung muss der Auftragnehmer der Agentur unverzüglich Kenntnis geben.
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Die Lieferung ist vom Auftragnehmer auf seine Kosten und seine Gefahr an die angegebene Lieferanschrift, die den Erfüllungsort bezeichnet zu senden.
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Kommt der Auftragnehmer in Verzug, so hat die Agentur das Recht, für jeden Arbeitstag der Terminüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Betrifft die Überschreitung nur einen abgrenzbaren Teil der Leistung, der die Verwendbarkeit des bereits gelieferten Teils des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt, so berechnet sich die Vertragsstrafe nur nach diesem Teil des Liefergegenstandes. Der Höhe nach ist die Vertragsstrafe auf 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt. Dem Auftragnehmer wird gestattet nachzuweisen, dass infolge des Verzuges kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Weitere gesetzliche Rechte, wie insbesondere Rücktritt und Schadensersatz, bleiben der Agentur vorbehalten. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf Schadensersatzansprüche angerechnet. Die Agentur kann die Vertragsstrafe bis zur Endabrechnung geltend machen, auch wenn sie sich das Recht dazu bei der Annahme der Erfüllung nicht ausdrücklich vorbehalten hat.
§ 3 Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen
1. Die Abrechnung erfolgt im Voraus.
2. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung von genutzten Drittanbietern wie bspw. Werbeplattformen – gleich aus welchem Grund – nicht erfolgt, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Anbieters vor.
3. Der Anbieter ist berechtigt, alle vom Kunden bestellten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die Ergebnisse dieser Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4. Die bestellten Unterlagen und Dienstleistungen werden erst nach vollständiger Begleichung der übermittelten Rechnung bzw. bei Ratenzahlung der ersten Rate übersandt.
Für den Fall, dass der Auftraggeber/Kunde/Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt ergänzend Folgendes:
Der Anbieter behält sich das Eigentum an den Unterlagen und Dienstleistungen vor, bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
5. Sämtliche in den Angebotslisten genannten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.
6. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Performery UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Performery UG (haftungsbeschränkt) bleibt vorbehalten.
§ 4 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung
1. Der Vertrag beginnt ab dem Datum der schriftlichen Bestätigung.
2. Der Vertrag wird auf die Dauer geschlossen, wie sie im Angebot schriftlich festgehalten wurde.
3. Eine vorzeitige Kündigung durch eine Vertragspartei ist im Falle eines Widerspruchs des Kunden gemäß § 11 unter Beachtung der dort genannten Frist möglich. Eine sofortige Kündigung durch eine Vertragspartei ist möglich, wenn die andere Vertragspartei ihre Vertragspflichten verletzt und sie trotz schriftlicher Aufforderung zur Erfüllung ihre Verpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt.
§ 5 Zahlungsverzug, Inkasso
1. Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung von Leistungen von der Zahlung des Kunden abhängig zu machen. Die Einstellung der Leistungserbringung durch den Anbieter befreit den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung.
2. Der Anbieter behält sich vor, weitere Leistungen nur zu erbringen, wenn alle offenen Forderungen nebst allen Kosten für das Inkasso bzw. die Rechtsverfolgung beglichen sind.
3. Der Anbieter ist in dem Fall berechtigt, seine zukünftigen Leistungen nur noch gegen Vorkasse bzw. Hinterlegung einer Kaution und vollständige Zahlung zu erbringen.
§ 6 Gewährleistung
1. Die Dienstleistungen der Performery UG (haftungsbeschränkt) sind nach bestem Wissen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Maßnahmen werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Die Performery UG (haftungsbeschränkt) übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der angebotenen Dienstleistungen.
2. Darüber hinaus weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass kein Erfolgsversprechen mit dem Abschluss der gebuchten Bausteine verbunden ist. Dem Kunden werden die entsprechenden Bausteine im Rahmen der Dienstleistung zur Verfügung gestellt, er ist zur aktiven Mitarbeit und Mitwirkung verpflichtet. Gleichwohl wird durch den Anbieter kein Erfolgsversprechen hinsichtlich der Erreichung der genannten Ziele abgegeben.
3. Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
4. Der Anbieter haftet nicht für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programmcode, Inhalte und Gestaltungselemente und dergleichen. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt dem Kunden.
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Unterlagen verbleiben beim Anbieter. Dem Kunden ist es untersagt, die Unterlagen zur Weitergabe an Dritte zu vervielfältigen. Ausgenommen ist die Vervielfältigung zum Zwecke der eigenen Datensicherung.
2. Ein Vervielfältigungsexemplar darf nur angefertigt werden und für eigene Zwecke verwendet werden, wenn das Original infolge einer Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen in keinem Fall, auch nicht auszugsweise, nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
§ 8 Erfüllungsort/Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Berlin.
§ 9 Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Der Anbieter ist zur Nennung nicht verpflichtet.
§ 10 Vertragsanpassungen
Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB, Preise und Leistungen zu ändern. Der Anbieter kündigt solche Änderungen textlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen textlich widerspricht.
§ 11 Widerrufsrecht
1. Für den Fall, dass der Kunde/Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, d.h. den Kauf zu Zwecken tätigt, die überwiegend weder einer gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
2. Der Kunde/Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat.
3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde/Auftraggeber mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, Performery UG (haftungsbeschränkt) per E-Mail zu informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde/ Auftraggeber ohne Angabe von Gründen über die Ausübung des Widerrufsrechts den Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
4. Wenn der Kunde/Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, besteht ein Widerrufsrecht nicht.
§ 12 Salvatorische Klausel
Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.